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07 · Institutionen

Für Kanzleien und Beratungsstellen

Wie Kanzleien und Beratungsstellen civitas. für ihre Mandanten nutzen.

civitas. richtet sich an Anwaltskanzleien und gemeinnützige Beratungsstellen, die Mandanten und Ratsuchende beim Einbürgerungsantrag begleiten. civitas. ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes: Angeboten wird technische Verfahrensunterstützung – keine Auslegung von Einzelfällen, keine anwaltliche Beratung und keine Vertretung vor Behörden oder Gerichten. Der Standardantrag wird strukturiert aufbereitet; die rechtliche Bewertung bleibt bei Kanzlei und Beratungsstelle.

Kooperationsmodelle für Kanzleien

civitas. steht strukturell nicht in Konkurrenz zu einer Kanzlei, sondern ergänzt das anwaltliche Angebot: Fälle, die anwaltliche Expertise benötigen, verbleiben bei der Kanzlei; Fälle, die nur strukturierte Erfassung brauchen, übernimmt civitas. Vorgesehen sind mehrere Modelle:

  • Workflow-Tool für eigene Mandate – die Kanzlei erfasst Standardmandate über den Wizard und spart Bearbeitungszeit.
  • Bidirektionale Fall-Übergabe – Standardmandate werden an civitas. verwiesen, komplexe Fälle an die Kanzlei. Diese Kernkooperation ist derzeit in Vorbereitung und noch nicht live.
  • Hinweis-Link auf der Kanzlei-Website – ohne Geldfluss, rein informativ.

Die Fall-Übergabe ist in beiden Richtungen provisionsfrei. Damit bewegt sich das Modell im Rahmen des § 49b Abs. 3 BRAO: civitas. zahlt keine Provision für übergebene Mandate und nimmt keine für einen Hinweis. Übernimmt die Kanzlei ein Mandat, gilt ihre anwaltliche Haftung wie gewohnt; civitas. fungiert dann ausschließlich als Werkzeug. Weitere Details unter Für Kanzleien.

Nutzen für Beratungsstellen

Gemeinnützige Migrationsberatungsstellen können den administrativen Teil der Antragsaufbereitung an den Wizard abgeben. Die mehrsprachige Erfassung (DE, EN, TR, AR, RU, UK) erleichtert die Arbeit mit Ratsuchenden unterschiedlicher Herkunft, sodass Berater mehr Zeit für die inhaltliche Begleitung haben. Für anerkannte gemeinnützige Träger ist ein kostenfreier Fördertarif vorgesehen. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall – einschließlich Ermessensfragen, biografischer Sonderfälle oder Widerspruchsverfahren – verbleibt im Beratungsauftrag der Stelle und gegebenenfalls einer hinzugezogenen anwaltlichen Vertretung.

Mandantenfähigkeit und Datenschutz

Für Kanzleien wie Beratungsstellen gilt dieselbe technische Grundlage:

  • Mandantenfähigkeit – jede Organisation ist ein eigener, vollständig isolierter Mandant; mehrere Mitarbeiter arbeiten ohne Datenvermischung zwischen Akten oder Trägern.
  • Hosting in Deutschland – ausschließlich bei der Hetzner Online GmbH in Nürnberg, TLS 1.3 und AES-256, keine Datenübertragung außerhalb der EU.
  • Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV) standardmäßig.

Einen Überblick über alle Kooperationsformen bietet die Seite Partner.