civitas. arbeitet mit drei Gruppen von Organisationen zusammen, die im Einbürgerungsprozess unterschiedliche Rollen einnehmen: Einbürgerungsbehörden, Anwaltskanzleien und gemeinnützige Beratungsstellen. Allen Modellen liegt dieselbe Grundlage zugrunde – ein mehrsprachiger Antrags-Wizard, der Angaben strukturiert erfasst und daraus behördenfertige Unterlagen aufbereitet. civitas. ist dabei ein privater technischer Dienstleister, keine Behörde und keine Rechtsanwaltskanzlei. Dieser Überblick beschreibt die drei Kooperationssegmente und ihre gemeinsame Basis.
Behörden (B2G)
Für Einbürgerungsbehörden übernimmt civitas. die strukturierte Antragserfassung in sechs Sprachen und stellt behördenfertige Unterlagen bereit. Ziel ist es, Anträge vollständiger und einheitlicher entgegenzunehmen und so Rückfragen zu reduzieren. Eine direkte Übergabe in das jeweilige Fachverfahren ist für Pilotprojekte geplant; behördliche Schnittstellen wie FIT-Connect oder XEinbürgerung befinden sich in Vorbereitung und sind noch nicht produktiv im Einsatz. Details und Einstiegswege beschreibt die Seite Für Behörden.
Kanzleien (B2B)
Für Anwaltskanzleien versteht sich civitas. als komplementäres Workflow-Tool: Standardmandate lassen sich strukturiert erfassen, komplexe Fälle bleiben in anwaltlicher Hand. Eine provisionsfreie Fall-Übergabe in beide Richtungen ist im Rahmen des § 49b Abs. 3 BRAO vorgesehen – civitas. zahlt und nimmt keine Vermittlungsprovision. Diese bidirektionale Fall-Übergabe ist als Kernkooperation für einen späteren Zeitpunkt geplant. Mehr dazu unter Für Kanzleien.
Beratungsstellen (B2N)
Für gemeinnützige Migrationsberatungsstellen übernimmt der Wizard den administrativen Teil der Antragsaufbereitung, sodass Berater sich stärker auf die inhaltliche Begleitung konzentrieren können. Die mehrsprachige Erfassung erleichtert die Arbeit mit Ratsuchenden unterschiedlicher Herkunft. Für anerkannte Träger ist ein kostenfreier Fördertarif vorgesehen. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall verbleibt im Beratungsauftrag der Stelle und gegebenenfalls einer hinzugezogenen Kanzlei.
Gemeinsame Basis
Alle drei Modelle stützen sich auf dieselben technischen und organisatorischen Grundlagen:
- Mehrsprachiger Wizard – strukturierte Erfassung in sechs Sprachen (DE, EN, TR, AR, RU, UK).
- Behördenfertige Aufbereitung – Unterlagen-Checkliste und Antrags-PDF im einheitlichen Format.
- Datenschutz – Hosting ausschließlich bei der Hetzner Online GmbH in Nürnberg, TLS 1.3 durchgehend, AES-256 auf Speicherebene, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Mandantenfähigkeit – jede Organisation ist ein eigener Mandant mit vollständiger Datentrennung und granularen Rollen.
- RDG-Abgrenzung – rein technische Verfahrensunterstützung, keine Auslegung von Einzelfällen und keine anwaltliche Beratung.
Einen zusammenfassenden Einstieg in alle Kooperationsformen bietet die Seite Partner.