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Ratgeber

Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug verlängern (§§ 27–31 AufenthG)

Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug ist ein abgeleiteter Titel: Sie besteht, weil eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht. Bei jeder Verlängerung prüft die Ausländerbehörde deshalb nicht nur Ihre Person, sondern auch die Beziehung, aus der sich Ihr Aufenthaltsrecht ableitet — und die Verhältnisse desjenigen, zu dem Sie nachgezogen sind.

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Dieser Beitrag ordnet die Vorschriften, benennt die Nachweise und erklärt, was bei einer Trennung passiert.

Der Familiennachzug ist in den §§ 27 ff. AufenthG geregelt. Die für die Verlängerung wichtigsten Anknüpfungspunkte:

VorschriftKonstellation
§ 27 AufenthGAllgemeine Grundsätze des Familiennachzugs
§ 28 AufenthGNachzug zu Deutschen (Ehegatte, minderjähriges Kind, Elternteil)
§ 29, § 30 AufenthGNachzug zu Ausländern, insbesondere Ehegattennachzug
§ 32 AufenthGKindernachzug
§ 31 AufenthGEigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach Auflösung der Lebensgemeinschaft
§ 34 AufenthGEigenständiges Aufenthaltsrecht des Kindes

Auf welcher Grundlage Ihr Titel beruht, steht in Ihrem Bescheid und regelmäßig als Vermerk auf der eAT-Karte. Das ist die wichtigste Information für die Verlängerung — schauen Sie nach, bevor Sie den Antrag vorbereiten.

1. Die familiäre Lebensgemeinschaft

Der zentrale Punkt. Geprüft wird, ob die Lebensgemeinschaft tatsächlich im Bundesgebiet besteht — typische Anknüpfungspunkte sind gemeinsame Meldeadresse, gemeinsame Haushaltsführung und gemeinsames Wirtschaften.

Getrenntes Wohnen beendet die Lebensgemeinschaft nicht automatisch; berufsbedingte Doppelwohnsitze, Pflegesituationen oder Krankenhausaufenthalte sind anerkannte Konstellationen. Umgekehrt genügt die gemeinsame Meldeadresse allein nicht, wenn die Gemeinschaft tatsächlich aufgehoben ist. Die Bewertung nimmt die Ausländerbehörde vor.

2. Der Aufenthaltsstatus der Bezugsperson

Ihr Titel leitet sich ab — also schaut die Behörde auch auf denjenigen, zu dem Sie nachgezogen sind. Verliert die Bezugsperson ihren Titel oder verlässt sie Deutschland dauerhaft, berührt das Ihr abgeleitetes Recht. Wechselt sie dagegen in einen stärkeren Titel (etwa in die Niederlassungserlaubnis), stärkt das regelmäßig auch Ihre Position.

3. Lebensunterhalt und allgemeine Voraussetzungen

Es gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG — insbesondere der gesicherte Lebensunterhalt (§ 2 Abs. 3 AufenthG) einschließlich Krankenversicherungsschutz, die geklärte Identität, die Passpflicht und das Fehlen eines Ausweisungsinteresses. Beim Familiennachzug wird der Lebensunterhalt der Familie insgesamt betrachtet, nicht nur Ihr eigener.

4. Sprachkenntnisse

Ob und in welchem Umfang Sprachkenntnisse verlangt werden, hängt von der Konstellation ab; für den Ehegattennachzug enthält § 30 AufenthG eigene Regelungen mit einer Reihe von Ausnahmen. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen die Ausländerbehörde.

  • gültiger Pass und bisheriger Aufenthaltstitel
  • Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde des Kindes, ggf. mit beglaubigter Übersetzung
  • erweiterte Meldebescheinigung zum gemeinsamen Wohnsitz
  • Aufenthaltstitel der Bezugsperson (Kopie)
  • Einkommensnachweise der Familie: Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, ggf. Steuerbescheide
  • Mietvertrag und Nachweis über die Wohnungsgröße
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • biometrisches Lichtbild

Die verbindliche Liste legt Ihre Ausländerbehörde fest. Eine allgemeine Übersicht steht im Beitrag Unterlagen zur Verlängerung.

Endet die eheliche Lebensgemeinschaft, entfällt die Grundlage des abgeleiteten Titels. Das Gesetz lässt betroffene Ehegatten deshalb nicht schutzlos: § 31 AufenthG sieht ein eigenständiges, vom Ehegatten unabhängiges Aufenthaltsrecht vor. Es knüpft im Regelfall an eine Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet an und enthält zusätzlich eine Härtefallregelung für Konstellationen, in denen das Festhalten an der Ehe unzumutbar wäre — ausdrücklich auch mit Blick auf den Schutz vor häuslicher Gewalt.

Diese Fälle sind rechtlich anspruchsvoll, fristgebunden und existenziell. Sie gehören in anwaltliche Beratung; Fachberatungsstellen und Frauenhäuser vermitteln entsprechende Anwältinnen und Anwälte. civitas. leistet hier keine Beratung und trifft keine Einschätzung.

Wichtig: Melden Sie eine Trennung der Ausländerbehörde. Das ist unangenehm, aber richtig — eine später entdeckte, verschwiegene Trennung wiegt aufenthaltsrechtlich deutlich schwerer.

Auch für Kinder ist der Nachzugstitel zunächst abgeleitet. § 34 AufenthG regelt jedoch, unter welchen Voraussetzungen das Kind ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhält — insbesondere im Zusammenhang mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Für in Deutschland geborene Kinder kann daneben der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG in Betracht kommen; dazu mehr im Beitrag In Deutschland geborenes Kind.

Wer zu einer bzw. einem Deutschen nachgezogen ist, kommt über § 28 Abs. 2 AufenthG bereits nach drei Jahren zur Niederlassungserlaubnis — ohne den 60-Monats-Rentennachweis des § 9 AufenthG. Details im Beitrag Niederlassungserlaubnis für Ehegatten Deutscher.

Wer zu einer ausländischen Bezugsperson nachgezogen ist, geht regelmäßig den Regelweg über § 9 AufenthG. § 9 Abs. 3 AufenthG enthält dabei eine Erleichterung für Ehegatten: Bestimmte Voraussetzungen müssen nicht von beiden Partnern erfüllt werden.

Wie bei jeder Verlängerung gilt: Der Antrag wahrt die Frist, nicht der Termin. Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf Ihres Titels — dann greift die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG, und Ihr bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend. Details im Beitrag Fristen & Fiktionsbescheinigung.

Die zuständige Stelle nach Wohnort finden Sie im Ortsverzeichnis zur Verlängerung.

Muss mein Ehepartner zum Termin mitkommen?

Viele Behörden bitten darum, weil die familiäre Lebensgemeinschaft geprüft wird. Ob es Pflicht ist, sagt Ihnen Ihre Ausländerbehörde in der Terminbestätigung oder auf Nachfrage.

Wir wohnen berufsbedingt getrennt — verliere ich meinen Titel?

Getrenntes Wohnen beendet die familiäre Lebensgemeinschaft nicht automatisch. Berufsbedingte Doppelwohnsitze sind eine anerkannte Konstellation. Legen Sie die Gründe dar und belegen Sie sie. Die Bewertung nimmt die Behörde vor.

Was passiert bei einer Trennung?

Die Grundlage des abgeleiteten Titels entfällt. Ob Ihnen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 AufenthG zusteht, hängt insbesondere von der Bestandsdauer der Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet und von möglichen Härtefallgründen ab. Diese Fälle gehören in anwaltliche Beratung.

Muss ich eine Trennung melden?

Ja — Änderungen der für den Aufenthaltstitel maßgeblichen Verhältnisse sind der Ausländerbehörde mitzuteilen. Eine verschwiegene und später entdeckte Trennung wiegt aufenthaltsrechtlich schwer.

Reicht das Einkommen meines Partners für uns beide?

Beim Familiennachzug wird der Lebensunterhalt der Familie insgesamt betrachtet. Ob er im Sinne des § 2 Abs. 3 AufenthG gesichert ist, berechnet die Behörde anhand der Einkommens- und Bedarfsverhältnisse.

Kann mein Kind einen eigenen Titel bekommen?

§ 34 AufenthG regelt, unter welchen Voraussetzungen aus dem abgeleiteten ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Kindes wird — insbesondere im Zusammenhang mit der Volljährigkeit. Die Prüfung nimmt die Ausländerbehörde vor.

Wann kann ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?

Beim Nachzug zu Deutschen kommt § 28 Abs. 2 AufenthG nach drei Jahren in Betracht, sonst regelmäßig der Regelweg des § 9 AufenthG nach fünf Jahren. Welcher Weg für Sie einschlägig ist, prüft die Behörde auf Ihren Antrag hin.

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