Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland 2026: Stand nach der Reform
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) vom 22. März 2024, in Kraft getreten am 27. Juni 2024, hat Deutschland die jahrzehntelang geltende Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit weitgehend aufgegeben. Mehrstaatigkeit ist seitdem grundsätzlich zugelassen. Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 30. Oktober 2025 wurde die Rechtslage 2026 in Teilen ergänzt und konsolidiert. Dieser Beitrag beschreibt den aktuellen Stand 2026: was § 12 StAG heute besagt, welche Sonderregelungen für einzelne Herkunftsländer gelten und welche Konstellationen die Reform noch nicht geändert hat.
Was sich am 27. Juni 2024 geändert hat
Vor der Reform galt im StAG der Verlust- bzw. Verzichtsgrundsatz: wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwarb, musste in aller Regel die bisherige aufgeben. Ausnahmen kannte das Recht für EU-Staatsangehörige, anerkannte Flüchtlinge und Härtefälle. Mit der Reform wurde § 12 StAG grundlegend neu gefasst:
"Mehrstaatigkeit wird hingenommen."
Diese drei Wörter beenden in Deutschland eine staatsangehörigkeitsrechtliche Doktrin, die bis zum Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 zurückreicht. Mit der Reform müssen Einbürgerungs-Antragstellende in aller Regel nicht mehr auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten. Das gilt unabhängig davon, ob das Herkunftsland EU-Mitglied ist, eine Mehrstaatigkeits-Vereinbarung mit Deutschland hat oder als Drittland gilt.
Was sich 2025 mit dem Sechsten ÄndG ergänzt hat
Das Sechste Änderungsgesetz vom 30. Oktober 2025 änderte die Mehrstaatigkeits-Regel nicht zurück. Es führte aber zwei wichtige Modifikationen ein:
§ 35a StAG — Sperrfrist bei Täuschung. Wer im Einbürgerungsverfahren falsche oder unvollständige Angaben macht und damit zur Einbürgerung gelangt, kann nach Aufdeckung mit einer zehnjährigen Sperrfrist für eine erneute Antragstellung belegt werden. Welche Konstellationen die Sperrfrist konkret betrifft, beschreibt der Beitrag Sperrfrist § 35a StAG.
Streichung der 3-Jahres-Sonderregel. Vor der StAG-Reform 2024 konnte bei besonderen Integrationsleistungen die Wartefrist auf drei Jahre verkürzt werden. Diese Sonderregel wurde 2025 wieder gestrichen — übrig bleibt die 5-Jahres-Regelfrist als einheitliche Schwelle, mit Ausnahmen für die Ehegatten-Einbürgerung nach § 9 StAG.
Die Mehrstaatigkeits-Regel als solche blieb von der 2025-Reform unangetastet. Die Hauptaussage gilt weiter: Doppelte Staatsbürgerschaft ist regulär möglich.
Konstellationen pro Herkunftsland 2026
Türkei
Türkische Staatsangehörige behalten 2026 ihren türkischen Pass bei einer deutschen Einbürgerung. Der Çıkma-İzin-Belgesi-Weg über das Konsulat entfällt. Wer vor 2024 mit Çıkma-İzin-Belgesi eingebürgert wurde, hält die Mavi Kart oder hat Anspruch darauf — die Mavi-Kart-Konstellationen detailliert der Beitrag Mavi Kart und Einbürgerung.
Ukraine
Ukrainische Staatsangehörige behalten 2026 ihren ukrainischen Pass. Bereits vor 2024 wurde Mehrstaatigkeit für ukrainische Antragsteller in der Regel anerkannt — auf Grundlage des BMI-Rundschreibens vom 6. September 2022, das die kriegsbedingte konsularische Unzugänglichkeit feststellte. Mit der allgemeinen Mehrstaatigkeits-Regel ist die Sonderbegründung 2026 gegenstandslos. Konkrete Antragsschritte für ukrainische Staatsangehörige beschreibt der Beitrag Einbürgerung für ukrainische Staatsangehörige.
Iran
Die iranische Republik kennt keine vereinfachte Entlassung aus der Staatsangehörigkeit; die iranische Staatsangehörigkeit bleibt nach iranischem Recht in aller Regel auch bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit erhalten. Mit der deutschen Reform 2024 ist Mehrstaatigkeit nun regulär anerkannt — der vorherige Sonderpfad (Mehrstaatigkeits-Genehmigung wegen iranischer Entlass-Unmöglichkeit) ist nicht mehr nötig.
Iranisch-deutsche Doppelstaater sollten beachten, dass das iranische Recht Auswirkungen auf bestimmte Lebensbereiche hat (Erbrecht, Familienstandsrecht, Wehrpflicht für männliche Antragsteller im militärfähigen Alter). Konsular-Auskunft beim iranischen Generalkonsulat ist im Einzelfall sinnvoll.
Syrien
Syrische Staatsangehörige behalten 2026 ihren syrischen Pass. Die kriegsbedingte konsularische Unzugänglichkeit war auch hier vor 2024 ein praktischer Grund für die Mehrstaatigkeits-Anerkennung; mit der allgemeinen Reform ist die Sonderbegründung 2026 gegenstandslos. Wer aufgrund einer Asylanerkennung den Kontakt zum syrischen Konsulat vermeiden will, ist von der Pass-Beschaffungspflicht ohnehin entbunden.
Russland
Russländische Staatsangehörige behalten den russischen Pass. Russland kennt grundsätzlich Doppelstaatigkeit, mit Anzeige-Pflichten bei den russischen Behörden. Wer in Deutschland einbürgert und gleichzeitig russischer Staatsangehöriger bleibt, sollte die russische Anzeigepflicht prüfen (gemäß russischem Bundesgesetz Nr. 142-FZ); in der Praxis ist die Anzeige bei einem persönlichen Aufenthalt im russischen Konsulat oder per Online-Plattform vorgesehen.
EU-Staaten
EU-Staatsangehörige (z.B. Italiener, Polen, Spanier, Griechen, Portugiesen) behielten ihre Staatsangehörigkeit auch vor 2024 — § 12 StAG kannte hier eine Sonderregelung. Nach der Reform ist die Sonderbasis nicht mehr nötig; die allgemeine Mehrstaatigkeits-Regel deckt auch EU-Bürger ab.
USA, Kanada, Australien, Großbritannien, andere Drittstaaten
Auch hier bleibt die bisherige Staatsangehörigkeit erhalten. Die jeweiligen Herkunftsstaaten kennen unterschiedliche Praxen für die Mehrstaatigkeit; die deutsche Seite stellt 2026 keinen Verzicht mehr als Voraussetzung.
Was die Reform nicht geändert hat
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt (§ 4 StAG). Kinder, die seit dem 27. Juni 2024 in Deutschland geboren werden und deren Eltern (mindestens ein Elternteil) seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch — ohne Antrag und ohne Verzicht auf andere Staatsangehörigkeiten. Das Optionsmodell, nach dem solche Kinder ab 18 zwischen den Staatsangehörigkeiten wählen mussten, wurde 2014 abgeschafft.
Die übrigen Voraussetzungen § 10 StAG. Mehrstaatigkeit zu akzeptieren bedeutet nicht, dass die Schwelle der Anspruchseinbürgerung gefallen wäre. Die fünfjährige Aufenthaltsfrist, der gesicherte Lebensunterhalt, das B1-Sprachniveau, der Einbürgerungstest, Straffreiheit, Bekenntnis und Loyalitätserklärung — all diese Voraussetzungen bleiben unverändert.
Sicherheits-Einbehalt. Wer einer terroristischen Vereinigung angehört oder sich an antisemitischen oder rassistischen Handlungen beteiligt hat, wird unabhängig von Mehrstaatigkeit nicht eingebürgert. Diese Sperrgründe sind in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG (Bekenntnis-Klausel) verankert und durch die Reform sogar geschärft worden.
Anerkennung Mehrstaatigkeit nach Heirat oder Geburt (durch Geburt im Ausland)
Wer als Deutscher im Ausland Kinder hat, vererbt regelmäßig die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn das Kind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Geburtsorts erwirbt (z.B. USA: ius soli), entstehen mehrstaatige Verhältnisse. Diese Konstellationen werden von der deutschen Reform 2024 nicht direkt berührt — sie bestanden auch vorher schon. Eltern müssen ggf. einen Reisepass-Antrag für das Kind beim Generalkonsulat stellen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu dokumentieren.
Behörden-Praxis 2026
Die kommunalen Einbürgerungsbehörden haben sich auf die neue Rechtslage 2026 eingestellt. Antragsformulare wurden angepasst, Mitarbeitende geschult. In der Praxis stellen Antragstellende fest:
- Kein Verzicht-Schritt mehr. Der frühere Schritt "Beantragung der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beim zuständigen Konsulat" ist gestrichen.
- Mehrstaatigkeit wird nicht extra dokumentiert. Es genügt die Vorlage des bestehenden Passes.
- Mehrstaatigkeit erscheint im deutschen Pass nicht. Der deutsche Pass dokumentiert die deutsche Staatsangehörigkeit — die zweite Staatsangehörigkeit ist dort nicht vermerkt.
Nach der Einbürgerung sollten Doppelstaater beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen, ob sich aus der zweiten Staatsangehörigkeit steuerliche Verpflichtungen ergeben (z.B. US-Staatsbürger müssen weltweit Einkommen in den USA erklären — FATCA-Implikationen).
Häufige Fragen
Muss ich nach der Einbürgerung dem Herkunftsland mitteilen, dass ich jetzt deutsch bin?
Das hängt vom Herkunftsstaat ab. Russland, Indien und einige weitere Staaten kennen Anzeigepflichten für ihre Bürger; andere (Türkei, Ukraine, Iran) haben keine generellen Anzeige-Pflichten. Konsular-Auskunft beim zuständigen Generalkonsulat ist im Einzelfall sinnvoll.
Kann ich nach der Einbürgerung 2026 noch mein Herkunftsland regelmäßig besuchen?
Ja, mit dem Pass des Herkunftslandes oder mit dem deutschen Pass (sofern visumsfrei). Manche Staaten erwarten von ihren mehrstaatigen Bürgern, dass sie mit dem Inlandspass einreisen — nicht relevant für Einreisen in Drittländer.
Wirkt sich die Mehrstaatigkeit auf die Wehrpflicht aus?
In Deutschland besteht keine Wehrpflicht (Aussetzung 2011, formal weiterhin gesetzlich existent). In anderen Staaten kann eine Wehrpflicht bestehen, die auch auf doppelstaatige Bürger Anwendung findet — Beispiele sind Türkei, Iran, Israel, Russland, Südkorea. Männliche Doppelstaater sollten dies beim Konsulat des Herkunftslandes klären.
Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit 2026 wieder aufgeben?
Ja. § 17 ff. StAG kennt das Verzichtsverfahren. Wer aus persönlichen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchte, stellt einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt; das Verfahren dauert üblicherweise einige Monate.
Gibt es Berufe, in denen Doppelstaatigkeit 2026 ein Hindernis ist?
In sicherheitssensiblen Bereichen (BND, Verfassungsschutz, einige Bundeswehr-Funktionen) kann Mehrstaatigkeit zu vertieften Sicherheitsüberprüfungen führen. Für die meisten Tätigkeiten — auch im öffentlichen Dienst — ist Doppelstaatigkeit 2026 kein Hindernis.
Wirkt sich Mehrstaatigkeit auf Sozialleistungen aus?
Nein. Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld) werden auf Basis des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland gewährt, nicht auf Basis der Staatsangehörigkeit. Mehrstaatigkeit hat hier 2026 keine Auswirkung.
Bereits Antrag gestellt?
Wer den Antrag eingereicht hat und nun auf den Bescheid wartet — typische Bearbeitungszeit 6 bis 18 Monate je nach Kommune — kann mit dem civitas. Antrags-Tracker die Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde verfolgen, Frist-Reaktionen einplanen und Behördenbriefe automatisch übersetzen lassen. Antrag tracken →
Weiterführende Artikel:
- Pillar Doppelte Staatsbürgerschaft
- Staatsangehörigkeitsgesetz Hub
- Mavi Kart und Einbürgerung
- Einbürgerung für ukrainische Staatsangehörige
Rechtliche Hinweise (⚠️ Lawrence-Review pending): Dieser Beitrag beschreibt die Gesetzeslage in Deutschland nach dem StARModG vom 22.03.2024 und dem Sechsten ÄndG vom 30.10.2025. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. civitas. ist eine private Antragsassistenz und keine Behörde. Auswirkungen der Mehrstaatigkeit auf das Recht des Herkunftsstaates (Wehrpflicht, Anzeigepflichten, Erbrecht) müssen beim zuständigen Konsulat geklärt werden.
Quellen: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) §§ 4, 10, 12, 17, 35a in der Fassung vom 30.10.2025, abrufbar unter gesetze-im-internet.de/stag; Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) vom 22.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104); Sechstes Gesetz zur Änderung des StAG vom 30.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268); BMI-Rundschreiben zur Mehrstaatigkeit vom 06.09.2022; Bundesverwaltungsamt zur Einbürgerung (bva.bund.de). Stand: Mai 2026.