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Ukraine · Cluster-Cornerstone

Einbürgerung für ukrainische Staatsangehörige 2026 Voraussetzungen, Dokumente, § 24 AufenthG

Seit 2022 leben deutlich mehr ukrainische Staatsangehörige in Deutschland als je zuvor. Viele erreichen in den kommenden Jahren die Fristen, ab denen eine Einbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in Frage kommt. Dieser Beitrag beschreibt die Grundlagen: was sich 2024 geändert hat, wie die 5-Jahres-Frist berechnet wird, welche Voraussetzungen und Dokumente erforderlich sind und welche Kosten anfallen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für Personen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) weist der Text auf einen gesonderten Leitfaden hin.

Deutsche Staatsbürgerschaft für ukrainische Staatsangehörige — die Grundlagen

Seit 2022 leben deutlich mehr ukrainische Staatsangehörige in Deutschland als je zuvor. Viele erreichen in den kommenden Jahren die Fristen, ab denen eine Einbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in Frage kommt. Dieser Beitrag beschreibt die Grundlagen: was sich 2024 geändert hat, wie die 5-Jahres-Frist berechnet wird, welche Voraussetzungen und Dokumente erforderlich sind und welche Kosten anfallen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für Personen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) weist der Text auf einen gesonderten Leitfaden hin.

Warum 2024 vieles einfacher wurde

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) vom 22. März 2024 ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Seit diesem Tag gilt für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG eine Regelfrist von fünf Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts — vorher waren es acht. Parallel wurde Mehrstaatigkeit grundsätzlich zugelassen (§ 12 StAG in der neuen Fassung): Der ukrainische Pass muss bei einer deutschen Einbürgerung in der Regel nicht aufgegeben werden.

Für ukrainische Staatsangehörige war die Lage schon vor der Reform besonders: Das Bundesministerium des Innern hatte mit Rundschreiben vom 6. September 2022 festgestellt, dass die Ukraine wegen des russischen Angriffskriegs als Staat anzusehen ist, der die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit faktisch nicht ermöglicht. Auf dieser Grundlage wurde Mehrstaatigkeit für ukrainische Antragsteller bereits vor 2024 regelmäßig anerkannt. Mit der Reform von 2024 greift nun ohnehin der allgemeine Regelfall.

Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom Mai 2025 wurden 2024 rund 13.000 ukrainische Staatsangehörige eingebürgert — ein Anstieg um etwa 143 Prozent gegenüber 2023 und die stärkste Wachstumsrate aller größeren Herkunftsländer.

Am 30. Oktober 2025 trat das Vierte StAG-Änderungsgesetz in Kraft. Es schaffte die 3-Jahres-Frist bei besonderen Integrationsleistungen ab und führte mit § 35a StAG eine zehnjährige Sperrfrist bei nachgewiesener Täuschung im Einbürgerungsverfahren ein. Die 5-Jahres-Regelfrist und die Mehrstaatigkeitsregel blieben unverändert.

Der rechtliche Rahmen ist damit im Jahr 2026 stabil, aber nicht unumstritten. Im Februar 2026 kündigte die Union-geführte Koalition eine Prüfung an, ob die 5-Jahres-Regelfrist perspektivisch wieder auf acht Jahre angehoben werden sollte. Ein Gesetzentwurf lag zum Stand dieses Beitrags nicht vor. Für bereits laufende und vor einer möglichen Neuregelung eingereichte Anträge würde der Vertrauensschutz greifen — eine rückwirkende Verschärfung ist verfassungsrechtlich regelmäßig ausgeschlossen. Antragsteller, die die 5-Jahres-Frist 2026 oder 2027 erreichen, verfolgen die politische Entwicklung dennoch häufig mit Aufmerksamkeit.

Die 5-Jahres-Frist: wie die Zeit berechnet wird

Maßgeblich für den Fristlauf ist der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG). Das bedeutet: ein durchgehender Aufenthalt mit einem gültigen Aufenthaltstitel, bei dem der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt.

Typische Aufenthaltstitel, die auf die 5-Jahres-Frist angerechnet werden, sind unter anderem:

  • die Blaue Karte EU (§ 18b AufenthG)
  • die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte (§ 18a AufenthG)
  • Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken (§§ 16a, 16b AufenthG)
  • die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§§ 27 ff. AufenthG)
  • der Daueraufenthalt-EU

Kurze Unterbrechungen des Aufenthalts sind nach Verwaltungspraxis meist unschädlich, wenn sie sechs Monate nicht überschreiten und der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt. Bei längeren Auslandsaufenthalten prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde den Einzelfall.

Für ukrainische Staatsangehörige, die sich auf Grundlage von § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) in Deutschland aufhalten, gelten Besonderheiten. Die Anrechnung der § 24-Zeit auf die 5-Jahres-Frist ist grundsätzlich möglich, der Weg zur Einbürgerung erfordert aber in der Regel einen Wechsel auf einen anderen Aufenthaltstitel. Wegen der juristischen Komplexität behandelt dieser Beitrag die § 24-Konstellation nicht im Detail. Ein separater Leitfaden ist in Vorbereitung.

Die Voraussetzungen nach § 10 StAG im Überblick

Neben dem fünfjährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt sieht § 10 Abs. 1 StAG folgende Kernvoraussetzungen vor:

Lebensunterhalt. Der Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige muss ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII gesichert sein (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG). Das Gesetz kennt Ausnahmen, etwa bei Erwerbsunfähigkeit aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat.

Sprachkenntnisse. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich, in der Regel nachgewiesen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StAG). Anerkannt werden Zertifikate von telc, Goethe-Institut, ÖSD, des Deutschen Sprachdiploms (DSD) und des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ).

Staatsbürgerliche Kenntnisse. Der Einbürgerungstest (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG) besteht aus 33 Fragen; 17 Fragen müssen richtig beantwortet werden. Die Durchführung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über kooperierende Prüfstellen, vor allem Volkshochschulen.

Straffreiheit. Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen stehen der Einbürgerung entgegen, wobei § 12a StAG Bagatellgrenzen definiert (geringfügige Geldstrafen bis 90 Tagessätze bleiben außer Betracht).

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das Bekenntnis ist nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG schriftlich abzugeben.

Loyalitätserklärung. Seit der Reform vom 27. Juni 2024 ist zusätzlich die Loyalitätserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 16 StAG Pflichtbestandteil. Sie wird persönlich im Rahmen der Einbürgerungsfeier oder eines Termins bei der Behörde abgegeben.

Einordnung in die Lebensverhältnisse. Die Integration in die deutschen Lebensverhältnisse ist Voraussetzung, wird aber in der Praxis selten zum selbständigen Ablehnungsgrund, wenn die übrigen Punkte erfüllt sind.

Dokumente für ukrainische Antragsteller

Der konkrete Dokumentenkatalog kann je nach Bundesland und Kommune leicht variieren. Die folgenden Unterlagen werden in aller Regel erwartet:

  • Ukrainischer Reisepass, biometrisch und gültig
  • Aufenthaltstitel mit allen bisherigen Titeln, Kopien in chronologischer Reihenfolge
  • Sprachzertifikat auf Niveau B1 oder höher (Original und Kopie)
  • Einbürgerungstestzeugnis
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate (Lohnsteuerbescheinigungen, Kontoauszüge oder Steuerbescheid bei Selbständigen)
  • Führungszeugnis aus dem deutschen Bundeszentralregister sowie aus dem Herkunftsland; die ukrainische "довідка про відсутність судимості" erfordert eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung
  • Geburtsurkunde aus der Ukraine mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
  • Heiratsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, wenn zutreffend

Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich durch in Deutschland vor einem Landgericht vereidigte Übersetzer angefertigt. Eine Liste ermächtigter Übersetzer führen die Justizministerien der Länder über die Datenbank justiz-dolmetscher.de. Die Apostille wird in der Ukraine durch das Justizministerium beziehungsweise das Außenministerium erteilt; Informationen dazu stellen die ukrainischen Konsulate in Deutschland bereit.

Diia-App-Dokumente werden von einer wachsenden Zahl deutscher Behörden mittlerweile als Nachweis akzeptiert, sind aber kein formeller Ersatz für Originalurkunden mit Apostille. In der Praxis wird oft beides verlangt. Ob die eigene Kommune Diia-Dokumente anerkennt, zeigt die Behörden-Website oder eine kurze Rückfrage bei der Staatsangehörigkeitsbehörde.

Kosten

Die Behördengebühr für die Einbürgerung beträgt nach § 38 StAG in Verbindung mit der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung:

  • 255 Euro pro Erwachsener
  • 51 Euro pro minderjährigem Kind, das zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird (Miteinbürgerung)
  • 25 Euro Gebühr für die Teilnahme am Einbürgerungstest

Hinzu kommen typische Nebenkosten: Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer liegen je nach Urkundentyp bei 30 bis 50 Euro pro Dokument. Die ukrainische Apostille kostet je nach Behörde und Dokument etwa 10 bis 30 Euro. Wer noch kein B1-Zertifikat besitzt, muss mit Kurskosten rechnen, die je nach Anbieter und Umfang stark variieren.

Die Antragsassistenz durch civitas. ist von diesen Behördenkosten unabhängig. Der Überblick über die Pakete findet sich unter Preise und Pakete.

Für Kriegsflüchtlinge mit § 24 AufenthG: separater Leitfaden

Wer aktuell einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) besitzt, geht einen anderen Weg als die klassische Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG. Die § 24-Zeit zählt zwar grundsätzlich auf die 5-Jahres-Frist an, eine direkte Einbürgerung aus dem § 24-Status heraus ist aber ausgeschlossen. Vor der Antragstellung wird in der Regel ein Wechsel auf einen anderen Aufenthaltstitel erforderlich — etwa auf § 18a, § 18b, § 19c, § 25a, § 25b oder § 16a/§ 16b AufenthG, je nach persönlicher Situation.

Weil diese Konstellation eine Reihe juristischer Einzelfragen aufwirft, behandelt dieser Beitrag sie nicht. Ein dedizierter Leitfaden mit den sechs häufigsten Fragen der Community ist in Vorbereitung.

Zuständige Einbürgerungsbehörden in Großstädten mit ukrainischer Community

Die ukrainischen Konsulate in Deutschland haben Sitze in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main und Düsseldorf — nicht zu verwechseln mit der Einbürgerungsbehörde, die in jedem Fall die deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnort ist. Stadt-spezifische Übersichten mit Behördenadresse, Bearbeitungszeit und üblichem Antragsweg:

Häufige Fragen

Muss der ukrainische Pass bei einer deutschen Einbürgerung aufgegeben werden?

Nein. Seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG grundsätzlich zugelassen. Das BMI-Rundschreiben vom 6. September 2022 bestätigt dies speziell für ukrainische Staatsangehörige. In der Regel bleibt der ukrainische Pass erhalten.

Wird die Zeit mit § 24 AufenthG angerechnet?

Für die 5-Jahres-Frist nach § 10 StAG grundsätzlich ja. Für eine Niederlassungserlaubnis nicht. Die konkreten Pfade beschreibt der separate Leitfaden zu § 24 AufenthG.

An welche Behörde ist der Antrag zu richten?

Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnort. In Nordrhein-Westfalen ist dies oft nicht die Stadt, sondern der Kreis. Die genaue Adresse nennt die Bürger-Telefonnummer der Wohnsitz-Kommune oder die Behörden-Website.

Ist der Antrag auf Ukrainisch möglich?

Nein. Die Kommunikation mit deutschen Behörden erfolgt auf Deutsch (§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz). civitas. begleitet Antragsteller auf Ukrainisch durch den gesamten Prozess bis zur Einreichung.

Was tun, wenn Dokumente im Kriegsgebiet verloren gegangen sind?

Ersatzdokumente stellen die ukrainischen Konsulate in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main und Düsseldorf aus. Die Diia-App dient in einigen Fällen als ergänzender Nachweis. Bei besonders schwieriger Beweislage ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Migrationsrecht sinnvoll.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags?

Die Bearbeitungsdauer hängt von der zuständigen Behörde ab und variiert 2026 stark. Kommunen mit erheblichem Rückstau berichten über mehr als 18 Monate, während kleinere Behörden ohne Stau teilweise in sechs bis neun Monaten bescheiden. Die Oberverwaltungsgerichte NRW (25.09.2025) und Magdeburg haben 2025 entschieden, dass Bearbeitungszeiten über drei Monate ohne individuelle Rechtfertigung nicht hingenommen werden müssen. Bei einer überlangen Untätigkeit besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO — ein Schritt, der typischerweise mit anwaltlicher Begleitung erfolgt.

Was civitas. leistet

civitas. ist eine Antragsassistenz, keine Behörde und keine Rechtsanwaltskanzlei. Der Wizard führt durch die Anforderungen nach § 10 StAG, erstellt eine individuelle Dokumenten-Checkliste, vermittelt bei Bedarf an vereidigte Übersetzer und befüllt das amtliche Formular EB für die Einreichung bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde. Kommunikation und Schrittführung stehen auf Ukrainisch zur Verfügung.

Für Antragsteller mit komplexen Sachverhalten — insbesondere mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder Fragen zur Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG — erfolgt ein Verweis auf einen Fachanwalt für Migrationsrecht. civitas. leistet keine individuelle Rechtsberatung.


Weiterführende Artikel:

Rechtliche Hinweise: Dieser Beitrag stellt die Gesetzeslage nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Fassung nach dem Vierten Änderungsgesetz vom 30. Oktober 2025 dar. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. civitas. ist eine private Antragsassistenz und keine Behörde. Für individuelle rechtliche Fragen, insbesondere bei Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG, bei Ermessenseinbürgerungen nach § 8 StAG oder bei komplexen Dokumentenlagen, steht eine Beratung durch einen Fachanwalt für Migrationsrecht zur Verfügung.

Quellen: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Fassung vom 30.10.2025, abrufbar unter gesetze-im-internet.de/stag; Bundesministerium des Innern, Rundschreiben vom 06.09.2022 zur Mehrstaatigkeit ukrainischer Staatsangehöriger; Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Einbürgerungen 2024 (destatis.de); Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Einbürgerungstest (bamf.de); Bundesverwaltungsamt, Informationen zur Einbürgerung (bva.bund.de). Stand aller Quellen: April 2026.

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Hinweis. civitas. ist ein privater Dienstleister — keine Behörde und keine Rechtsanwaltskanzlei. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur Rechtslage Stand April 2026 und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.