Einbürgerung Kosten 2026: vollständige Übersicht
Was kostet die Einbürgerung in Deutschland 2026? Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: der Behördengebühr nach § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), den Nebenkosten (Übersetzungen, Apostille, Sprachzertifikat, Einbürgerungstest) und der gewählten Antrags-Hilfe (selbst, Antragsassistenz, Fachanwalt). Dieser Beitrag listet alle Positionen 2026 detailliert auf, gibt typische Spannweiten und vergleicht die drei Antrags-Wege nach Gesamt-Kosten.
Behördengebühren nach § 38 StAG
Die gesetzlichen Gebühren sind 2026 unverändert seit der StAG-Reform von 2024:
- 255 Euro pro erwachsenen Antragsteller (§ 38 Abs. 1 StAG i.V.m. der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung)
- 51 Euro pro minderjährigem Kind, das nach § 10 Abs. 2 StAG mit einem Elternteil miteingebürgert wird
- 25 Euro Gebühr für die Teilnahme am Einbürgerungstest pro Person ab 16 Jahren
Diese Gebühren werden direkt an die kommunale Einbürgerungsbehörde gezahlt — sie sind unabhängig vom gewählten Antragsweg (selbst, civitas., Anwalt). Bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 16 ergibt sich eine reine Behördengebühr von 612 Euro plus 50 Euro für zwei Einbürgerungstests = 662 Euro Behördenanteil.
Sonderfall Bürgergeld-Bezug. Wer im Antragszeitraum SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen erhält, kann eine Gebührenermäßigung nach § 38 Abs. 2 StAG beantragen — bei nachgewiesener Bedürftigkeit reduziert sich die Gebühr in vielen Bundesländern auf rund 50 Euro. Die Ermäßigung wird im selben Antrag mitgestellt; ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Nebenkosten — typische Spannweiten
Die Nebenkosten sind oft unterschätzt und können bei knapper Vorbereitung den Behördenanteil übersteigen:
Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich durch in Deutschland vor einem Landgericht vereidigte Übersetzer angefertigt. Eine bundesweite Datenbank führen die Landesjustizverwaltungen unter justiz-dolmetscher.de. Spannweiten 2026:
- Geburtsurkunde: 30–60 Euro
- Heiratsurkunde: 30–60 Euro
- Scheidungsurteil: 50–120 Euro (mehrseitig)
- Führungszeugnis aus Herkunftsland: 25–45 Euro
- Schulzeugnisse: 35–70 Euro pro Zeugnis
Gesamt-Übersetzungs-Kosten 2026 für eine Standard-Antragstellung mit fünf bis acht Dokumenten: 150–400 Euro.
Apostille / Legalisation
Die Apostille nach dem Haager Übereinkommen 1961 wird auf Original-Dokumenten im Herkunftsland angebracht. Kosten variieren stark:
- Türkei: 5–15 Euro pro Dokument (Kaymakamlık oder Valilik)
- Ukraine: 10–25 Euro pro Dokument (Justizministerium oder Außenministerium)
- Iran, Syrien: 15–40 Euro pro Dokument; bei nicht-Mitgliedsstaaten der Haager Konvention statt Apostille die Legalisation durch deutsche Botschaft (zusätzlich ~25 Euro)
- EU-Staaten: 5–20 Euro
Reisekosten für die Beschaffung können hinzukommen, wenn ein Familienmitglied im Herkunftsland die Apostille beschafft.
Sprachzertifikat B1
- telc Deutsch B1: 110 Euro
- Goethe-Zertifikat B1: 130–180 Euro je nach Standort
- ÖSD-Zertifikat B1: 100–150 Euro
- DTZ: im Integrationskurs enthalten (kostenfrei für Berechtigte) oder als Selbstzahler ~140 Euro
Wenn der Sprachnachweis bereits durch deutschen Schulabschluss, deutsche Berufsausbildung oder Studium auf Deutsch erbracht ist, entfällt diese Position. Welche Alternativen anerkannt werden, beschreibt der Beitrag B1-Zertifikat ohne Prüfung.
Einbürgerungstest
- Testgebühr: 25 Euro pro Teilnahme
- Vorbereitungsmaterial: kostenfrei (BAMF online), optional Volkshochschulkurs 50–100 Euro
Die Testtermine werden über kooperierende Volkshochschulen vergeben; Wartezeiten 2026 zwischen vier und acht Wochen je nach Region.
Sonstige Nebenkosten
- Erweiterte Meldebescheinigung: 5–15 Euro
- Sozialversicherungsverlauf: kostenfrei (Deutsche Rentenversicherung)
- Biometrische Passfotos: 8–15 Euro pro Person
- Beglaubigungen (Unterschriften, Kopien): 5–15 Euro pro Beglaubigung
Antrags-Hilfe — drei Wege im Vergleich
Die Behördengebühr ist gleich; der Unterschied liegt in der externen Dienstleister-Pauschale:
| Position | Selbst | civitas. | Fachanwalt |
|---|---|---|---|
| Behördengebühr Erwachsener | 255 € | 255 € | 255 € |
| Einbürgerungstest | 25 € | 25 € | 25 € |
| Externe Pauschale | 0 € | 149–699 € | 1.500–3.500 € |
| Übersetzungen (5–8 Dokumente) | ~150–400 € | ~150–400 € (Mengenrabatt-Vermittlung) | ~150–400 € |
| Beratung / Erstgespräch | 0 € | 0 € (Wizard inkl.) | 100–250 € (Erstberatung) |
| Sprachzertifikat | 100–180 € | 100–180 € | 100–180 € |
| Gesamt-Spannweite | ~530–860 € | ~679–1.560 € | ~2.030–4.560 € |
Welcher Weg für welche Konstellation sinnvoll ist, beschreibt der Beitrag Einbürgerung selbst beantragen oder Anwalt?.
Familien-Kosten-Beispiel
Vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder unter 16):
| Position | Anzahl | Einzelpreis | Summe |
|---|---|---|---|
| Behördengebühr Erwachsene | 2 | 255 € | 510 € |
| Behördengebühr Kinder Miteinbürgerung | 2 | 51 € | 102 € |
| Einbürgerungstest Erwachsene | 2 | 25 € | 50 € |
| Sprachzertifikate B1 | 2 | 130 € | 260 € |
| Übersetzungen (6 Dokumente × 40 €) | 6 | 40 € | 240 € |
| Apostillen Türkei (4 Dokumente × 10 €) | 4 | 10 € | 40 € |
| Passfotos | 4 | 12 € | 48 € |
| Erweiterte Meldebescheinigung | 1 | 12 € | 12 € |
| Behörden- und Nebenkosten | 1.262 € | ||
| civitas. Familien-Paket | 1 | 449 € | 449 € |
| Gesamt mit civitas. | 1.711 € | ||
| Gesamt mit Fachanwalt-Pauschale 2.500 € | 3.762 € |
Bei deutschen Schulabschlüssen entfallen Sprachzertifikat-Kosten — die Familie spart 260 Euro.
Zahlungsmodalitäten
Die Behördengebühr wird in der Regel als Vorauszahlung entrichtet — entweder per Überweisung an die Behörde (Aktenzeichen als Verwendungszweck) oder per EC-Karte vor Ort. Manche Kommunen erheben die Gebühr erst nach positiver Vorprüfung, also nach den ersten Nachforderungen.
Die civitas.-Pakete werden per Stripe Checkout einmalig vorab bezahlt; Familien-Tarife können bei Bedarf in zwei Raten geleistet werden.
Anwalts-Pauschalen werden je nach Kanzlei als 50/50-Split (50% Mandatseinleitung, 50% bei Antragstellung) oder Stunden-basiert nach RVG abgerechnet.
Steuerliche Absetzbarkeit?
Die Behördengebühr für die Einbürgerung ist nicht steuerlich absetzbar — die Einbürgerung ist eine private Lebensentscheidung, keine berufliche Notwendigkeit (BFH-Rechtsprechung 2007).
Ausnahme: Wenn die Einbürgerung berufsbezogen zwingend ist (z.B. für eine Beamten-Laufbahn nach § 7 BeamtStG), können die Gebühren als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Konstellation ist eng definiert — eine Steuerberater-Auskunft im Einzelfall lohnt sich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Behördengebühr 2026 genau?
255 Euro pro erwachsenen Antragsteller, 51 Euro pro miteinbürgerndem minderjährigem Kind, 25 Euro pro Einbürgerungstest-Teilnahme. Diese Gebühren sind in § 38 StAG und der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung gesetzlich festgelegt und in allen Bundesländern identisch.
Gibt es eine Ermäßigung bei Bürgergeld-Bezug?
Ja, § 38 Abs. 2 StAG sieht eine Ermäßigung bei nachgewiesener Bedürftigkeit vor. In vielen Bundesländern reduziert sich die Gebühr auf rund 50 Euro. Der Antrag wird gemeinsam mit dem Hauptantrag gestellt; Belege (aktueller Bürgergeld-Bescheid) sind beizufügen.
Spart ein Familien-Antrag Behördengebühren?
Nein. Die Gebühr wird pro Person erhoben — bei separaten oder gemeinsamen Anträgen identisch. Der praktische Vorteil eines Familien-Antrags liegt in der gebündelten Bearbeitung, gemeinsamen Terminen und reduzierten Dienstleister-Pauschalen (z.B. civitas. Familien-Paket 449 € statt 4 × Single-Paket).
Was kostet die civitas.-Antragsassistenz?
149–699 Euro als einmalige Antragspakete. Welche Pakete für welche Konstellation passen, listet die Übersicht unter Preise und Pakete.
Sind die Übersetzungs-Kosten in der civitas.-Pauschale enthalten?
Nein, beglaubigte Übersetzungen werden direkt an den vereidigten Übersetzer gezahlt. civitas. vermittelt Übersetzer mit Mengenrabatt; die Pauschale selbst beinhaltet die Wizard-Führung, Dokumenten-Checkliste und PDF-Bundling.
Werden die Anwaltskosten vom Staat erstattet?
In der Anspruchseinbürgerung nicht. Im Widerspruchsverfahren nach § 70 VwGO und im Untätigkeitsverfahren nach § 75 VwGO werden Anwaltskosten erstattet, wenn der Widerspruch oder die Klage erfolgreich ist (§ 154 VwGO).
Was passiert mit der Gebühr bei Antrags-Ablehnung?
Die Behördengebühr ist in der Regel nicht rückzahlbar — sie deckt den Verwaltungsaufwand der Prüfung ab, unabhängig vom Ergebnis. Bei nachgewiesenen Verfahrensfehlern kann ein Rückzahlungsanspruch entstehen; das ist juristische Materie.
Bereits Antrag gestellt?
Wer den Antrag eingereicht hat und auf den Bescheid wartet, kann mit dem civitas. Antrags-Tracker die Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde verfolgen, Frist-Reaktionen einplanen und Behördenbriefe automatisch übersetzen lassen. Antrag tracken →
Weiterführende Artikel:
Rechtliche Hinweise (⚠️ Lawrence-Review pending): Behördengebühren sind in § 38 StAG gesetzlich geregelt; Nebenkosten und Pauschalen sind marktbedingte Spannweiten und können je nach Anbieter und Bundesland variieren. civitas. ist eine private Antragsassistenz, keine Behörde, keine Rechtsanwaltskanzlei.
Quellen: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 38 in der Fassung vom 30.10.2025; Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung; BFH-Urteil VI R 25/05 vom 09.10.2007 (steuerliche Absetzbarkeit). Stand: Mai 2026.