- Die deutsche Staatsangehörigkeit entsteht erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde — nicht schon mit dem positiven Bescheid (§ 16 StAG).
- Erst danach können Sie einen deutschen Personalausweis und Reisepass bei Ihrer Meldebehörde beantragen — die Einbürgerungsurkunde ist dafür der Identitätsnachweis.
- Gebühren: Die Einbürgerung selbst kostet 255 € pro Person, ermäßigt 51 € für ein miteingebürgertes minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen (§ 38 StAG). Hinzu kommen Personalausweis (27,60 € unter 24 / 46 € ab 24) und Reisepass (37,50 € unter 24 / 70 € ab 24).
- Namensführung wird im Einbürgerungsverfahren festgelegt und in der Urkunde dokumentiert; sie ist die Grundlage für alle weiteren deutschen Dokumente.
- Wichtig: Solange die Urkunde nicht ausgehändigt ist, sollten Sie Ihren Nationalpass und Aufenthaltstitel gültig halten — auch wenn der Antrag längst läuft.
Dieser Beitrag schließt an den Schritt-für-Schritt-Ablauf des Einbürgerungsverfahrens an und ergänzt die Übersicht zu Voraussetzungen und Kosten 2026. Wer noch im laufenden Verfahren steckt, findet die Bearbeitungszeiten unter Wie lange dauert die Einbürgerung.
Was ist die Einbürgerungsurkunde?
Die Einbürgerungsurkunde ist die amtliche Urkunde, mit der die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde die Einbürgerung vollzieht. Sie nennt Ihren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort und bestätigt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Ausgestellt wird sie auf festem, fälschungssicherem Papier mit Behördensiegel und Unterschrift; ein bundeseinheitliches Aussehen gibt es nicht, da die Länder und Kommunen das Verfahren ausführen. Maßgeblich ist nicht das Layout, sondern die rechtliche Wirkung.
Der entscheidende Punkt: Wirksamkeit erst mit Aushändigung
Viele Antragstellende glauben, sie seien bereits mit dem positiven Bescheid Deutsche. Das ist nicht der Fall. § 16 StAG ist hier eindeutig: Die Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der von der zuständigen Behörde ausgefertigten Einbürgerungsurkunde wirksam. Bis zu diesem Moment sind Sie rechtlich noch nicht eingebürgert — Ihr bisheriger Status (Aufenthaltstitel, bisherige Staatsangehörigkeit) gilt fort.
Praktische Folge: Erst mit der Urkunde in der Hand sind Sie deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger und können deutsche Ausweisdokumente beantragen. Reisen Sie vor der Aushändigung, gilt weiterhin Ihr alter Nationalpass.
Die feierliche Erklärung und die Einbürgerungsfeier
Vor der Aushändigung der Urkunde gibt die einzubürgernde Person das in § 16 StAG vorgeschriebene feierliche Bekenntnis ab: Sie erklärt feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihnen schaden könnte. Die Aushändigung erfolgt vielerorts im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier — den genauen Ablauf, Termin und Ort legt die jeweilige Behörde fest.
Wann wird die Urkunde übergeben — und wie lange dauert das?
Zwischen positivem Bescheid und der eigentlichen Aushändigung der Urkunde vergehen je nach Behörde oft noch einige Wochen bis Monate, weil Einbürgerungsfeiern gebündelt und terminiert werden. Die gesamte Verfahrensdauer vom Antrag bis zur Urkunde liegt erfahrungsgemäß im Bereich mehrerer Monate bis über ein Jahr und hängt stark von der zuständigen Behörde ab. Wie sich diese Spanne nach Bundesländern und Phasen aufteilt, beschreibt der Beitrag Wie lange dauert die Einbürgerung.
Die Kosten teilen sich in zwei Blöcke: die Einbürgerungsgebühr selbst und die Folgekosten für die deutschen Ausweisdokumente, die Sie erst nach der Aushändigung der Urkunde beantragen.
Einbürgerungsgebühr (§ 38 StAG)
| Leistung | Gebühr | Rechtsgrundlage / Bedingung |
|---|---|---|
| Einbürgerung (pro Person) | 255 € | § 38 Abs. 2 StAG |
| Miteingebürgertes minderjähriges Kind ohne eigene Einkünfte | 51 € | § 38 Abs. 2 StAG (ermäßigt) |
| Feststellung der Staatsangehörigkeit | 51 € | § 38 StAG |
| Sonstige Bescheinigungen / Urkunden | 5 € bis 51 € | § 38 StAG |
Quelle: § 38 StAG, gesetze-im-internet.de. Stand: Juni 2026.
Die 255 € fallen für jede erwachsene Person an, die eingebürgert wird. Ein minderjähriges Kind, das gemeinsam miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, zahlt nur 51 €. Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann die Behörde die Gebühr im Einzelfall ermäßigen oder darauf verzichten — das entscheidet die Behörde, nicht civitas.
Folgekosten: Personalausweis und Reisepass
Diese Dokumente beantragen Sie erst nach der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde — vorher fehlt der Identitätsnachweis als Deutsche/Deutscher.
| Dokument | Person unter 24 Jahren | Person ab 24 Jahren | Quelle |
|---|---|---|---|
| Personalausweis | 27,60 € | 46,00 € | § 1 PAuswGebV |
| Reisepass (32 Seiten) | 37,50 € | 70,00 € | BMI / PassV |
| Express-Zuschlag Reisepass | + 32,00 € | + 32,00 € | BMI |
Quellen: § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV), gesetze-im-internet.de; Bundesministerium des Innern (BMI), Reisepass-Gebühren. Stand: Juni 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Sätze Ihrer Meldebehörde.
Der Personalausweis ist für Personen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Deutschland Pflicht; er kostet 27,60 €, wenn die Person bei Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, sonst 46 €. Der Reisepass ist freiwillig, aber für Reisen außerhalb der EU regelmäßig nötig: 37,50 € unter 24 (Gültigkeit 6 Jahre) bzw. 70 € ab 24 (Gültigkeit 10 Jahre). Für eilige Fälle gibt es gegen Aufpreis den Express-Reisepass. Wer beide Dokumente neu beantragt, sollte also über die reine Einbürgerungsgebühr hinaus mit rund 70–120 € Folgekosten rechnen — je nach Alter und Dokumentenwahl.
Einen vollständigen Überblick über alle Kostenpositionen des Verfahrens — von der Antragstellung bis zur Urkunde — bietet der Beitrag Einbürgerung Kosten 2026.
civitas. erfasst Ihre Daten geführt, befüllt das amtliche Antragsformular algorithmisch und stellt Ihnen eine Dokumenten-Checkliste bereit — den Antragsstatus können Sie laufend verfolgen. Voraussetzungen mit Wizard prüfen.
Nach der Aushändigung der Urkunde sind Sie deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger. Die folgenden Schritte beantragen Sie bei der Meldebehörde / dem Bürgeramt an Ihrem Wohnsitz — nicht bei der Einbürgerungsbehörde und nicht beim Konsulat Ihres Herkunftslandes.
Schritt 1 — Termin beim Bürgeramt
Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin beim Bürgeramt / Einwohnermeldeamt. In vielen Großstädten sind Termine knapp; planen Sie Vorlauf ein. Manche Kommunen erlauben die Beantragung von Personalausweis und Reisepass im selben Termin.
Schritt 2 — Unterlagen mitbringen
Üblicherweise verlangt das Bürgeramt:
- Einbürgerungsurkunde (Original) als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild nach Passbild-Norm (oder Foto vor Ort, falls die Behörde das anbietet)
- die Gebühr (siehe Tabelle oben)
- ggf. bisheriges Ausweisdokument und Meldebestätigung
Die genauen Anforderungen legt Ihre Meldebehörde fest — prüfen Sie deren Website vor dem Termin.
Schritt 3 — Antrag stellen und Abholung
Sie stellen den Antrag vor Ort; die Dokumente werden bei der Bundesdruckerei produziert. Die Herstellung dauert in der Regel rund zwei bis vier Wochen; im Express-Verfahren geht es beim Reisepass schneller. Personalausweis und Reisepass holen Sie anschließend persönlich beim Bürgeramt ab.
Was ist mit dem alten Nationalpass?
Mit der Reform vom 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich zugelassen — Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die deutsche Einbürgerung in aller Regel nicht mehr aufgeben. Ihr alter Nationalpass behält damit seine Gültigkeit und kann weiter genutzt werden, etwa für Reisen ins oder über das Herkunftsland. Welche Konstellationen das Recht 2026 unterscheidet, beschreibt der Beitrag Doppelte Staatsbürgerschaft. Ob und wie Sie Ihren Herkunftspass weiterführen, richtet sich nach dem Recht des Herkunftsstaats — dafür ist dessen Konsulat zuständig.
Die Namensführung wird im Einbürgerungsverfahren geklärt und in der Einbürgerungsurkunde festgehalten. Sie bildet die Grundlage für alle deutschen Dokumente, die Sie danach beantragen — Personalausweis, Reisepass und Eintrag im Melderegister.
Wenn Ihr Name im Nationalpass durch Transliteration (z. B. aus arabischer, kyrillischer oder türkischer Schrift) oder durch abweichende Schreibvarianten anders erscheint als in deutschen Belegen, kann im Verfahren eine Namenserklärung notwendig werden, damit alle Dokumente einheitlich lauten. Die Einbürgerungsurkunde dokumentiert die maßgebliche deutsche Schreibweise — Bürgeramt und Standesamt orientieren sich daran. Detailfragen zur Namensführung im Einzelfall klären Sie mit der Einbürgerungsbehörde bzw. dem Standesamt.
Eine der häufigsten Sorgen im laufenden Verfahren: Der Nationalpass oder der Aufenthaltstitel läuft bald ab, obwohl der Einbürgerungsantrag längst gestellt ist. Hier gilt eine klare Faustregel.
Solange die Urkunde nicht ausgehändigt ist: Dokumente gültig halten
Da die deutsche Staatsangehörigkeit erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde entsteht (§ 16 StAG), sind Sie bis dahin rechtlich weiterhin Ausländerin bzw. Ausländer. Das bedeutet:
- Ihr Aufenthaltstitel muss gültig bleiben. Läuft er während des Verfahrens ab, sollten Sie ihn rechtzeitig bei der Ausländerbehörde verlängern. Ein abgelaufener Titel kann zu aufenthaltsrechtlichen Problemen führen — auch wenn die Einbürgerung „nur noch eine Formsache" scheint.
- Auch der Nationalpass sollte gültig bleiben, solange Sie noch nicht eingebürgert sind. Viele Einbürgerungsbehörden verlangen einen gültigen Pass als Identitätsnachweis bis zum Abschluss des Verfahrens; ein abgelaufener Pass kann Rückfragen und Verzögerungen auslösen. Wie die Pass-Beschaffung in den häufigsten Herkunftsländern abläuft, beschreibt der Beitrag Nationalpass beantragen.
Nach der Aushändigung der Urkunde
Sobald Sie die Einbürgerungsurkunde erhalten haben, brauchen Sie für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel mehr — Sie sind Deutsche/Deutscher. Den deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen Sie dann wie oben beschrieben. Ob Sie Ihren Herkunftspass weiterführen oder abgeben, ist eine Frage des Herkunftsstaats und nicht des deutschen Einbürgerungsverfahrens.
Wichtig: Treffen Sie keine Entscheidung über das Auslaufenlassen von Pass oder Aufenthaltstitel allein wegen eines erwarteten Einbürgerungstermins. Maßgeblich ist die tatsächliche Aushändigung der Urkunde, nicht der Bescheid. Im Zweifel fragen Sie Ihre Einbürgerungs- und Ausländerbehörde.
Was ist eine Einbürgerungsurkunde und wie sieht sie aus?
Die Einbürgerungsurkunde ist die amtliche Urkunde, mit der die Staatsangehörigkeitsbehörde die Einbürgerung vollzieht. Sie enthält Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort und bestätigt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, versehen mit Behördensiegel und Unterschrift. Ein bundeseinheitliches Aussehen gibt es nicht, weil Länder und Kommunen das Verfahren ausführen — entscheidend ist die rechtliche Wirkung, nicht das Layout.
Wann wird die Einbürgerungsurkunde übergeben und wie lange dauert das?
Die Urkunde wird nach dem positiven Bescheid ausgehändigt — oft im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier, deren Termin die Behörde festlegt. Zwischen Bescheid und Aushändigung vergehen häufig noch einige Wochen bis Monate. Die deutsche Staatsangehörigkeit entsteht erst in diesem Moment der Aushändigung (§ 16 StAG), nicht schon mit dem Bescheid.
Deutschen Pass beantragen nach der Einbürgerung — was muss ich tun?
Beantragen Sie Personalausweis und Reisepass beim Bürgeramt / Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnsitz, erst nach der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Mitzubringen sind in der Regel die Einbürgerungsurkunde im Original, ein biometrisches Lichtbild und die Gebühr. Die Dokumente werden anschließend bei der Bundesdruckerei produziert und nach etwa zwei bis vier Wochen zur Abholung bereitgestellt.
Was kostet die Einbürgerung und was kosten die neuen Dokumente?
Die Einbürgerung kostet 255 € pro Person, ermäßigt 51 € für ein miteingebürgertes minderjähriges Kind ohne eigene Einkünfte (§ 38 StAG). Hinzu kommen der Personalausweis (27,60 € unter 24 / 46 € ab 24) und der Reisepass (37,50 € unter 24 / 70 € ab 24), für den Express-Reisepass ein Aufpreis. Maßgeblich sind die aktuellen Sätze Ihrer Meldebehörde.
Mein Nationalpass oder Aufenthaltstitel läuft bald ab — muss ich verlängern, obwohl ich die Einbürgerung schon beantragt habe?
Ja. Bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie rechtlich weiterhin Ausländerin bzw. Ausländer (§ 16 StAG). Ihr Aufenthaltstitel sollte daher rechtzeitig bei der Ausländerbehörde verlängert werden, und auch der Nationalpass sollte gültig bleiben, da viele Behörden ihn bis zum Abschluss des Verfahrens als Identitätsnachweis verlangen. Lassen Sie weder Pass noch Titel allein wegen eines erwarteten Einbürgerungstermins auslaufen.
Muss ich meinen alten Nationalpass nach der Einbürgerung abgeben?
In aller Regel nicht. Seit der Reform vom 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich zugelassen, sodass die bisherige Staatsangehörigkeit meist erhalten bleibt und der Nationalpass gültig bleibt. Ob und wie Sie ihn weiterführen, richtet sich nach dem Recht Ihres Herkunftsstaats; dafür ist dessen Konsulat zuständig. Mehr dazu unter Doppelte Staatsbürgerschaft.
Bin ich mit dem positiven Bescheid schon Deutsche bzw. Deutscher?
Nein. Der positive Bescheid stellt die Einbürgerung in Aussicht, vollzieht sie aber nicht. Nach § 16 StAG wird die Einbürgerung erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Bis dahin gelten Ihr bisheriger Aufenthaltstitel und Ihre bisherige Staatsangehörigkeit fort — deutsche Ausweisdokumente können Sie erst nach der Aushändigung beantragen.
Wer den Einbürgerungsantrag eingereicht hat, befindet sich in der Wartephase bis zur Urkunde. Der Antrags-Tracker zeigt die Bearbeitungszeit-Spannweite der zuständigen Behörde, erinnert an Frist-Reaktionen und unterstützt beim Verständnis von Behördenbriefen. Antrag tracken — Wartezeit verfolgen →
Weiterführende Artikel:
- Nationalpass beantragen
- Einbürgerung Kosten 2026
- Wie lange dauert die Einbürgerung
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Schritt-für-Schritt-Ablauf
Rechtliche Hinweise: Dieser Beitrag beschreibt die Verwaltungspraxis in Deutschland (Stand Juni 2026) auf Basis allgemein zugänglicher amtlicher Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. civitas. ist ein privater Dienstleister für geführte Datenerfassung, algorithmische Formularbefüllung, Dokumenten-Checklisten und die Vermittlung vereidigter Übersetzungen — keine Behörde und keine Rechtsanwaltskanzlei. Gebühren und Verfahrensdetails können sich ändern und variieren je nach Behörde; für individuelle Auskünfte sind die zuständige Staatsangehörigkeits- bzw. Meldebehörde maßgeblich.
Quellen: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) — § 16 (Wirksamkeit der Einbürgerung) und § 38 (Gebühren), gesetze-im-internet.de; Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) § 1, gesetze-im-internet.de; Bundesministerium des Innern (BMI), Gebühren für den Reisepass, bmi.bund.de; Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG, in Kraft seit 27.06.2024). Stand: Juni 2026.