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Einbürgerung · Stadt

Einbürgerung in Oldenburg (Oldenburg).

Zuständige Behörde, Bearbeitungszeit, Antragsweg und die nötigen Unterlagen — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Oldenburg (Oldenburg). Stand: Juni 2026.

Ihr Antrag für Oldenburg (Oldenburg), abgabefertig — ausgefüllt, geprüft, unterschriftsreif.Den fertigen Antrag reichen Sie selbst bei der Behörde ein.
Bearbeitungszeit
derzeit 21 Monate
Angabe der Stadt
Einreichung
E-Mail & Post
civitas erzeugt den Antrag
Einbürgerungen 2024
1.067
Nordwest-Zeitung (NWZ) – zitiert Stadtverwaltung Oldenburg
Bundesland
Niedersachsen
NI
Einreichkanal
E-Mail & Post
Terminbuchung möglich
Antragsweg
civitas-Antrag
behördenfertiges PDF
Sprachniveau
B1 GER
§ 10 StAG
In vier Schritten

Von der Prüfung zum Antrag.

civitas. ist eine digitale Ausfüllhilfe. Wir führen Sie strukturiert durch jede Voraussetzung.

01

Anspruch prüfen

Kostenloser Anspruchs-Check: Aufenthaltsdauer, Sprache, Einkommen, Identität — entlang § 10 StAG.

02

Angaben erfassen

Strukturierte Fragen in mehreren Schritten, mehrsprachig. Jede Angabe wird auf Plausibilität geprüft.

03

Unterlagen zusammenstellen

Eine auf Oldenburg (Oldenburg) zugeschnittene Checkliste — welche Nachweise, in welcher Form.

04

Antrag erhalten

Sie erhalten den behördenfertigen Antrag für Oldenburg (Oldenburg) — ausgefüllt und prüfbar.

Bereits beantragt?

Bearbeitungszeit & Stand im Blick.

Bearbeitungszeit laut Behörde: derzeit 21 Monate
Quelle: Nordwest-Zeitung (NWZ) – zitiert Stadtverwaltung Oldenburg · Stand: 2024-09-18 (Presse, Behörden-Zitat)
Behalten Sie Frist, Bearbeitungsstand und § 75 VwGO-Optionen im Blick — der civitas. Antrags-Tracker erinnert an Nachreichungen und übersetzt Behördenbriefe.
Bearbeitungszeit im Vergleich: 86 Städte →
Antrag tracken →

Anschrift & Erreichbarkeit

Die Einbürgerungs­behörde Stadt Oldenburg — Stadtamt, Einbürgerungsbehörde befindet sich in der Industriestraße 1, 26105 Oldenburg. Persönliche Vorsprache ist üblicherweise nur mit Termin möglich.

Antragsweg & Erreichbarkeit in Oldenburg (Oldenburg)

Der Antrag wird in dieser Stadt vorrangig per E-Mail an die Einbürgerungs­behörde übermittelt.

EinreichkanalPer E-Mail

Datenstand Oldenburg (Oldenburg): Bezugsjahr 2024 · Quelle abgerufen 2024-09-18 · Nordwest-Zeitung (NWZ) – zitiert Stadtverwaltung Oldenburg

Unterlagen-Checkliste per E-Mail

Tragen Sie sich ein — wir senden Ihnen die Unterlagen-Checkliste für die Einbürgerung nach § 10 StAG direkt per E-Mail. Den Anspruchs-Check können Sie sofort starten.

Kontext: Niedersachsen

Oldenburg (Oldenburg) liegt in Niedersachsen. Das Bundesland zählt rund 8.200.000 Einwohner:innen; 23.380 Einbürgerungen wurden im Berichtsjahr 2024 ausgesprochen.

Bundesland-Übersicht
Einbürgerung in Niedersachsen
Bearbeitungszeit-Spannweite: 9–24 Mo. · starke kommunale Streuung
NI-Übersicht →

Dokumenten-Checkliste für Oldenburg (Oldenburg)

Folgende Dokumente werden in Oldenburg (Oldenburg) bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG in der Regel erwartet. Die konkrete Liste kann je nach Einzelfall variieren — bei Familienanträgen kommen Anlagen pro Person hinzu.

  • Gültiger Reisepass (biometrisch) — bei Mehrstaatigkeit alle vorlegen
  • Aufenthaltstitel mit Beleg über mindestens 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt
  • Sprachzertifikat B1 (telc, Goethe, ÖSD oder DTZ) oder anerkannte Alternative
  • Einbürgerungstest-Zeugnis mit mindestens 17/33 Punkten
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Führungszeugnis aus dem deutschen Bundeszentralregister
  • Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
  • Heiratsurkunde mit Apostille (falls verheiratet)
  • Erweiterte Meldebescheinigung als Aufenthaltsverlauf-Triangulation
  • Tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem Aufenthaltsverlauf

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Antrags-Formulars findet sich im Beitrag Einbürgerungsantrag-Formular ausfüllen; für den Lebenslauf gibt es einen eigenen Ratgeber.

Häufige Fragen

Einbürgerung in Oldenburg (Oldenburg).

Antworten auf die häufigsten Fragen — ohne Rechtsberatung, mit Verweis auf die zuständige Stelle.

01Welche Behörde ist in Oldenburg für die Einbürgerung zuständig?
Zuständig ist das Ausländerbüro der Stadt Oldenburg, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/Einbürgerungen. Das Ausländerbüro entscheidet über deinen Antrag in eigener Zuständigkeit und ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr telefonisch unter 0441 235-4444 erreichbar. Civitas. bereitet deinen Antrag und die Unterlagen vollständig vor.
02Wie bekomme ich in Oldenburg einen Termin für die Einbürgerung?
Vorsprachen im Ausländerbüro finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Einen Termin vereinbarst du montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr telefonisch unter 0441 235-4444. Bevor du dort vorsprichst, lohnt es sich, alle Unterlagen vollständig beisammen zu haben – Civitas. erstellt dir dafür eine auf deinen Fall zugeschnittene Checkliste.
03Auf welchem Weg reiche ich den Einbürgerungsantrag in Oldenburg ein?
Die Stadt Oldenburg stellt über ihr ServicePortal ein eigenes ausfüllbares Antragsformular auf Einbürgerung (Stand 07/24) bereit; alternativ ist ein digitaler Online-Antrag möglich. Civitas. erzeugt dir den ausgefüllten Antrag samt Unterlagen, sodass du ihn beim Ausländerbüro einreichen kannst. Verbindliche Auskünfte zum Einreichungsweg gibt das Ausländerbüro selbst.
04Wie lange dauert die Einbürgerung in Oldenburg?
Eine amtliche Regel-Bearbeitungszeit veröffentlicht die Stadt Oldenburg nicht. Bundesweit liegt die Dauer je nach Auslastung der Behörde meist zwischen 12 und 24 Monaten. In Oldenburg ist die Zahl der Anträge zuletzt stark gestiegen (1.067 Einbürgerungen im Jahr 2024, Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen), weshalb mit Wartezeiten zu rechnen ist. Ein vollständiger, korrekt ausgefüllter Antrag vermeidet Rückfragen und kann den Ablauf beschleunigen.
05Welche Unterlagen brauche ich für die Einbürgerung in Oldenburg?
Üblich sind Reisepass, Aufenthaltstitel, B1-Sprachzertifikat, Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest, Einkommensnachweise der letzten Monate, Führungszeugnis sowie Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde mit Übersetzung. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, legt das Ausländerbüro fest; Civitas. stellt dir eine vollständige Checkliste für deinen Fall zusammen.
06Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?
Für die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG brauchst du in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, einen gesicherten Lebensunterhalt, Deutsch auf B1-Niveau, einen bestandenen Einbürgerungstest und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung; auch Straffreiheit wird geprüft. Bei Ehegatten von Deutschen genügen nach § 9 StAG drei Jahre Aufenthalt und zwei Jahre Bestehen der Ehe. Die endgültige Prüfung nimmt das Ausländerbüro Oldenburg vor.
Bereit für den Antrag?

Einbürgerung in Oldenburg (Oldenburg) —
in vier Schritten zum Antrag.

civitas. führt Sie durch alle Voraussetzungen und erzeugt den behörden­fertigen Antrag — angepasst an die Anforderungen von Oldenburg (Oldenburg).