Eine gesetzliche Frist für die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung gibt es nicht — § 81 Abs. 5 AufenthG ordnet nur an, DASS sie auszustellen ist. Entscheidend für Ihren Status ist ohnehin nicht das Dokument, sondern der rechtzeitige Antrag: Die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 tritt kraft Gesetzes ein. Sichern Sie deshalb zuerst den Nachweis der Antragstellung; die Bescheinigung selbst holen Sie beim Termin nach. Die Fristen im Überblick stehen im Fristen-Ratgeber.
Die Ausstellung setzt in der Praxis meist eine persönliche Vorsprache voraus, weil die Bescheinigung als Klebeetikett oder Dokument mit Ihren Daten ausgestellt wird — und Termine sind der Engpass vieler Ausländerbehörden. Wie unterschiedlich die Behörden arbeiten, zeigen zwei belegte Beispiele aus unserem Behördenkatalog: Der Kreis Minden-Lübbecke arbeitet „im Bereich der Aufenthaltserlaubnisse generell nur noch mit Terminen" — das einzige Online-Angebot ist die Terminbuchung. Der Kreis Groß-Gerau dagegen nimmt Anträge „online, schriftlich oder per E-Mail" entgegen und nennt als Bearbeitungsdauer für die Aufenthaltserlaubnis selbst 8–10 Wochen. Eine bundesweite Regelfrist für die Bescheinigung existiert nicht; verlassen Sie sich nicht auf Erfahrungswerte aus anderen Städten.
Der wichtigste Punkt zuerst: Die Fortgeltungsfiktion entsteht mit der rechtzeitigen Antragstellung — nicht mit der Bescheinigung. Wer den Antrag nachweisbar vor Ablauf gestellt hat, ist auch in den Wochen bis zum Termin rechtmäßig im Land; der bisherige Titel gilt fort. Die Bescheinigung ist der Nachweis nach außen (Arbeitgeber, Krankenkasse, Vermieter), nicht die Rechtsgrundlage. Was mit der Bescheinigung bei der Arbeit gilt, steht im Ratgeber Arbeiten mit Fiktionsbescheinigung.
Für Auslandsreisen ist das anders: Ohne gültiges Dokument wird die Wiedereinreise zum Risiko — Details im Ratgeber Reisen mit Fiktionsbescheinigung.
- Stellen Sie den Verlängerungsantrag so früh, dass zwischen Antrag und Ablaufdatum Luft für die Terminsuche bleibt — viele Behörden empfehlen mehrere Wochen Vorlauf, welche Unterlagen dazugehören, steht hier.
- Sichern Sie die Eingangsbestätigung (E-Mail-Antwort, Portal-Bestätigung, Sendebericht). Dieser Nachweis ersetzt die Bescheinigung gegenüber niemandem, belegt aber die Fiktionswirkung, bis Sie das Dokument haben.
- Bitten Sie beim Antrag ausdrücklich um einen Termin zur Ausstellung der Fiktionsbescheinigung, falls die Behörde ihn nicht automatisch vergibt.
- Wenn der Titel bereits abgelaufen ist, lesen Sie zuerst Aufenthaltstitel abgelaufen: was tun. Den vollständig vorbereiteten Antrag erhalten Sie über die Verlängerung.
Steht Ihre Verlängerung an?
Angaben einmal erfassen — civitas. füllt den amtlichen Vordruck Ihrer Ausländerbehörde damit aus.
Ohne Registrierung · Vordruck Ihrer Behörde
Mein Termin liegt nach dem Ablauf meines Titels. Bin ich dann illegal hier?
Nein — wenn der Antrag vor Ablauf gestellt wurde, gilt Ihr Titel kraft Gesetzes fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Der Termin dient der Ausstellung des Nachweisdokuments.
Wie lange ist die Fiktionsbescheinigung gültig?
Die Geltungsdauer trägt die Behörde auf dem Dokument ein; sie richtet sich nach dem erwarteten Verfahrensverlauf. Läuft die Bescheinigung ab, bevor über den Antrag entschieden ist, wird sie verlängert — die Fiktionswirkung selbst endet erst mit der Entscheidung über Ihren Antrag.
Kostet die Fiktionsbescheinigung etwas?
Für die Ausstellung fällt nach der Aufenthaltsverordnung eine Gebühr an; die Höhe nennt Ihnen Ihre Behörde. Die Kosten des gesamten Verfahrens schlüsselt der Kosten-Ratgeber auf.
Die Behörde reagiert seit Monaten nicht. Was kann ich tun?
Nach einer Sachstandsanfrage bleibt als förmlicher Weg die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO — wie sie funktioniert, lesen Sie hier.
Quellen & Methodik anzeigen
- § 81 AufenthG — Beantragung des Aufenthaltstitels
- Aufenthaltsverordnung — Gebührenvorschriften
- Behördenangaben Kreis Minden-Lübbecke und Kreis Groß-Gerau: dokumentiert in unserem Behördenkatalog, Stand der Erhebung August 2026.
Stand der Angaben: August 2026. Dieser Ratgeber beschreibt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.