Ein neuer Nationalpass macht Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nicht ungültig — die Karte gilt bis zu ihrem eigenen Ablaufdatum weiter. Sie müssen den neuen Pass aber der Ausländerbehörde vorlegen, damit die Passdaten zu Ihrem Titel passen (§ 48 AufenthG, ausweisrechtliche Pflichten). Nur bei Titeln, die als Klebeetikett im alten Pass stehen, ist eine förmliche Übertragung in den neuen Pass nötig. Verwechseln Sie beides nicht mit der Verlängerung des Titels selbst — dafür gilt der Verlängerungs-Ratgeber.
Seit der eAT als eigenständige Karte ausgestellt wird, hängt seine Gültigkeit nicht mehr am Passdokument. Läuft Ihr Pass ab und Sie erhalten einen neuen, bleibt die Karte gültig — der Titel muss nicht neu beantragt werden. Zu Ihren Pflichten gehört aber, den Passwechsel der Ausländerbehörde anzuzeigen und den neuen Pass vorzulegen (§ 48 Abs. 1 AufenthG verpflichtet zur Vorlage von Pass und Titel auf Verlangen; viele Behörden bitten aktiv um die Vorlage nach jeder Passerneuerung). Praktisch heißt das: Termin oder Postweg der Behörde nutzen, neuen Pass und eAT vorlegen beziehungsweise in Kopie senden, Eingangsbestätigung aufheben. Welche Behörden welchen Weg anbieten, zeigt der Ratgeber Verlängerung online beantragen — die Einreichungswege sind dieselben.
Ältere Aufenthaltstitel und die Fiktionsbescheinigung kleben als Etikett im Passdokument. Wird dieser Pass ersetzt, beantragen Sie bei der Ausländerbehörde die Übertragung des Titels in den neuen Pass — einen eigenen, gebührenpflichtigen Verwaltungsvorgang nach der Aufenthaltsverordnung; die konkrete Gebühr nennt Ihre Behörde. Bis zum Übertragungstermin bewahren Sie den alten Pass mit dem Titel unbedingt auf: Er bleibt der Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts.
Wichtig für die Abgrenzung: Die Übertragung verlängert nichts. Läuft der Titel selbst bald ab, gehört zusätzlich der Verlängerungsantrag auf den Weg — rechtzeitig vor Ablauf, wegen der Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG (Fristen im Detail). Ist die eAT-Karte abgelaufen oder verloren, gilt der eigene Ratgeber zur Karten-Erneuerung.
Nach einer Passerneuerung reisen viele Menschen mit dem neuen Pass und der eAT-Karte — das funktioniert, weil die Karte das Aufenthaltsrecht eigenständig ausweist. Steht Ihr Titel dagegen im alten Pass, nehmen Sie bis zur Übertragung beide Pässe mit: den alten mit dem Titel, den neuen als gültiges Reisedokument. Klären Sie Grenz- und Airline-Anforderungen vor Abflug; bei laufendem Verlängerungsverfahren lesen Sie zusätzlich Reisen mit Fiktionsbescheinigung.
Steht Ihre Verlängerung an?
Angaben einmal erfassen — civitas. füllt den amtlichen Vordruck Ihrer Ausländerbehörde damit aus.
Ohne Registrierung · Vordruck Ihrer Behörde
- Prüfen Sie, wo Ihr Titel dokumentiert ist: eAT-Karte oder Klebeetikett im alten Pass.
- eAT: Passwechsel der Behörde anzeigen, neuen Pass vorlegen, Bestätigung aufheben. Etikett: Übertragung beantragen, alten Pass sicher verwahren.
- Kontrollieren Sie bei der Gelegenheit das Ablaufdatum des Titels selbst — liegt es näher als acht Wochen, stellen Sie den Verlängerungsantrag gleich mit; die Unterlagen stehen hier.
- Den vollständig vorbereiteten Verlängerungsantrag erhalten Sie über die Verlängerung.
Muss ich für den neuen Pass eine neue eAT-Karte beantragen?
Nein. Die Karte gilt unabhängig vom Pass bis zu ihrem Ablaufdatum. Nur die Passdaten müssen bei der Behörde aktuell sein.
Was kostet die Übertragung eines Klebeetikett-Titels?
Die Gebühr richtet sich nach der Aufenthaltsverordnung und wird von der Behörde genannt. Sie ist deutlich niedriger als eine Verlängerung — die Gesamtkosten des Verfahrens schlüsselt der Kosten-Ratgeber auf.
Mein alter Pass mit dem Titel wurde eingezogen. Was jetzt?
Manche Staaten ziehen den alten Pass bei der Erneuerung ein. Melden Sie das der Ausländerbehörde umgehend und bitten Sie um einen Termin zur Neudokumentation Ihres Titels; nehmen Sie jeden Nachweis über den bisherigen Titel mit (Kopien, Bescheide).
Ändert der neue Pass etwas an meinen Fristen?
Nein. Ablaufdatum und Verlängerungsfristen des Titels bleiben unverändert — was bei ablaufendem Titel gilt, lesen Sie hier.
Quellen & Methodik anzeigen
Stand der Angaben: August 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.