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Ratgeber

Einbürgerung Dauer 2026: aktuelle Angaben der Behörden

Wie lange dauert die Einbürgerung? Amtliche Angaben aus Hamburg, München und Berlin, Gründe für Wartezeiten und die Einordnung von § 75 VwGO.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Wohnort statt Bundesland: Maßgeblich ist die zuständige Einbürgerungsbehörde. Ein Landesdurchschnitt sagt wenig über Ihren konkreten Antrag aus.
  • Bearbeitungszeit ist keine Zusage: Eine veröffentlichte Dauer beschreibt die Verwaltungspraxis, keinen verbindlichen Termin für Ihren Bescheid.
  • Antragseingang und Vollständigkeit unterscheiden: Bewahren Sie den Eingangsbeleg auf und dokumentieren Sie Nachforderungen und Ihre Antworten.
  • Drei Monate sind keine Einbürgerungsfrist: § 75 VwGO regelt unter bestimmten Voraussetzungen eine Untätigkeitsklage. Daraus folgt keine automatische Bewilligung.

Wie lange Sie auf die Einbürgerung warten, hängt von Ihrer Behörde und Ihrem Antrag ab. Eine bundesweit einheitliche Bearbeitungszeit gibt es nicht. Hamburg nennt derzeit mehr als vierzehn Monate, München achtzehn Monate und länger. Berlin nennt für noch offene Altanträge keine konkrete Abschlussprognose. Die amtlichen Angaben und ihre Grenzen stehen unten, mit direkt verlinkten Quellen.

Die folgende Auswahl zeigt amtliche Angaben, keine Rangliste. Die Behörden verwenden unterschiedliche Bezugsgrößen; ihre Werte sind deshalb nicht ohne Weiteres vergleichbar. Abruf der verlinkten Quellen: 23. September 2026.

Zuständige BehördeVeröffentlichte AngabeEinordnung und Quelle
HamburgIn der Regel mehr als vierzehn MonateDie Verfahrensübersicht nennt eine durchschnittliche Bearbeitungszeit. Amtliche Verfahrensübersicht
Stadt MünchenAchtzehn Monate und längerDie Dienstleistungsseite nennt hohe Antragszahlen, Unterlagenprüfung und Sicherheitsüberprüfungen als Gründe. Amtliche Dienstleistungsseite
Berlin, Landesamt für EinwanderungKeine konkrete Abschlussprognose für die noch offenen AltanträgeDiese Aussage bezieht sich auf die übernommenen Verfahren aus den Bezirken, nicht auf eine einheitliche Dauer für alle neuen Anträge (Stand der LEA-Fragenseite: 01.08.2025). LEA: Fragen zur Wartezeit

Die Stadt München und der Landkreis München sind verschiedene Behörden. Auch innerhalb eines Bundeslandes können sich Zuständigkeit und Wartezeit unterscheiden. Weitere örtliche Informationen finden Sie bei Berlin, Hamburg, München und Köln.

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Und wie lange dauert es bei Ihnen?

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Sehen, wo ich stehe

Aus einzelnen kommunalen Angaben lässt sich weder ein belastbarer Landesmedian noch eine bundesweite Rangliste berechnen. Eine solche Statistik bräuchte vergleichbare Angaben zu Zeitraum, Fallzahl und Messbeginn. Für Ihre Planung ist die aktuelle Auskunft Ihrer zuständigen Behörde hilfreicher.

Wenn Ihre Behörde keine Dauer veröffentlicht, lässt sich daraus keine kurze Wartezeit ableiten. Prüfen Sie deren Dienstleistungsseite und die Hinweise in Ihrer Eingangsbestätigung. Die Übersicht zur Dauer des Verfahrens erklärt die einzelnen Phasen; maßgeblich für aktuelle örtliche Angaben bleibt die Behörde.

Nach der Antragstellung folgen die Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen sowie behördliche Auskünfte. Hamburg nennt unter anderem Abfragen bei Meldebehörde, Polizei, Bundeszentralregister und Verfassungsschutz. Bei fehlenden Nachweisen kann eine Nachforderung folgen. Das Verfahren endet nicht bereits mit der Zahlung der Gebühr: Auch die abschließende Prüfung und die Aushändigung der Urkunde gehören dazu. Verfahrensschritte in Hamburg

Eine feste Zahl von Wochen je Phase wäre irreführend. Einzelne Schritte können parallel laufen; Rückfragen und die Verfügbarkeit von Unterlagen unterscheiden sich von Fall zu Fall. Für die eigene Vorbereitung hilft die Übersicht zum Ablauf mit civitas..

Fehlende oder nicht aktuelle Nachweise können Rückfragen auslösen. Daneben wirken sich die Auslastung der Behörde und ausstehende Auskünfte auf die Bearbeitung aus. München nennt ausdrücklich die Komplexität der Unterlagen, Sicherheitsüberprüfungen und hohe Antragszahlen. Daraus lässt sich kein fester Zeitaufschlag für Ihren Antrag errechnen. Münchner Hinweise zur Bearbeitungszeit

Wenn mehrere Familienmitglieder Anträge stellen, sollten Unterlagen und Aktenzeichen eindeutig zugeordnet sein. Eine pauschale Aussage, dass ein fehlender Nachweis immer alle Verfahren anhält, lässt sich daraus nicht ableiten.

Nutzen Sie den von Ihrer Behörde vorgesehenen Antragsweg. Hamburg bittet um Online-Anträge und weist auf mögliche längere Bearbeitung bei anderen Wegen hin. Ein bundesweit belegter Zeitgewinn um eine bestimmte Zahl von Monaten folgt daraus nicht. Die Unterschiede erklärt Online-Antrag oder Papier-Antrag.

Halten Sie Eingangsbestätigung, Aktenzeichen und die eingereichten Unterlagen zusammen. Dokumentieren Sie, wann Sie Nachforderungen erhalten und beantwortet haben. Beachten Sie die jeweils im Schreiben genannte Frist; eine allgemeine Antwortfrist für alle Verfahren gibt es hier nicht.

Teilen Sie relevante Änderungen über den vorgesehenen Kontaktweg mit, beispielsweise einen Umzug. Für eine Sachstandsanfrage sollten Sie zunächst die örtlichen Hinweise lesen: Berlin bittet ausdrücklich darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Eine häufigere Nachfrage garantiert keine frühere Bearbeitung. Kontakt-Hinweise des LEA

Eine Untätigkeitsklage kann in Betracht kommen, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden wurde. Im Regelfall darf sie nicht vor Ablauf von drei Monaten erhoben werden; besondere Umstände können eine frühere Klage ermöglichen. Liegt ein zureichender Grund für die Verzögerung vor, setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus. Die Dreimonatsgrenze bedeutet weder automatische Rechtswidrigkeit jeder längeren Bearbeitung noch einen Anspruch auf Einbürgerung. § 75 VwGO

Ob dieser Rechtsweg im Einzelfall sinnvoll ist, erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Eine zusätzliche anwaltliche Vierwochenfrist ist keine im Wortlaut des § 75 VwGO vorgeschriebene Voraussetzung. Weitere Informationen stehen im Ratgeber zur Untätigkeitsklage.

Der civitas. Antrags-Tracker unterstützt Sie dabei, Ihr laufendes Verfahren im Blick zu behalten. Die angezeigte Wartezeit ist eine Orientierung, keine verbindliche Auskunft zum Stand Ihrer Behördenakte. Was enthalten ist und welche Konditionen gelten, sehen Sie auf der Tracker-Seite. Zur örtlichen Orientierung gelangen Sie über die Wartezeit-Anzeige.

Wie lange dauert meine Einbürgerung wirklich?

Die Angabe Ihrer Behörde ist der Ausgangspunkt. Sie ist keine individuelle Vorhersage. Prüfen Sie, auf welche Anträge und welchen Verfahrensabschnitt sie sich bezieht; bei Altverfahren können andere Hinweise gelten als bei neuen Anträgen.

Beginnt die Wartezeit mit dem Antrag oder erst mit vollständigen Unterlagen?

Das hängt davon ab, was mit „Bearbeitungszeit“ gemeint ist. Halten Sie den Eingang Ihres Antrags und die spätere Nachreichung getrennt fest. Verwechseln Sie eine behördliche Statistik nicht mit den rechtlichen Voraussetzungen des § 75 VwGO.

Ist Berlin die langsamste Behörde?

Aus den hier verlinkten Angaben lässt sich keine solche Rangfolge ableiten. Die Quellen verwenden unterschiedliche Bezugsgrößen und liefern keinen vollständigen Bundesvergleich.

Können vollständige Unterlagen oder Online-Anträge die Dauer garantieren?

Nein. Sie können vermeidbare Rückfragen reduzieren, bestimmen aber nicht die Bearbeitungsdauer der Behörde. Eine feste Zeitersparnis wird hier nicht zugesagt.

Bekomme ich nach drei Monaten automatisch einen Bescheid?

Nein. § 75 VwGO eröffnet unter seinen Voraussetzungen einen gerichtlichen Rechtsweg. Er ersetzt weder die Prüfung Ihres Antrags noch die erforderlichen Voraussetzungen der Einbürgerung.

Bedeutet eine lange Wartezeit eine Ablehnung?

Aus der Wartezeit allein können Sie weder eine Zusage noch eine Ablehnung ableiten. Maßgeblich sind die Mitteilungen und Entscheidungen in Ihrem Verfahren.

Behalten Sie Nachforderungen, Antworten und Ihre nächsten Schritte an einem Ort im Blick. Zum Antrags-Tracker.

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Geprüft am 23. September 2026. Behördenangaben können sich ändern.

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